Willkommen im Hospiz Sankt Katharina

              

Aufnahme

Aufnahmekriterien im Hospiz Sankt Katharina

Laut Rahmenvereinbarung nach § 39a Satz 4 SGB V ist Grundvoraussetzung für die Aufnahme in eine stationäre Hospizeinrichtung, dass der Patient an einer Erkrankung leidet,

  • die fortschreitend verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat,
  • bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativ-medizinische Behandlung notwendig oder vom Patienten erwünscht ist,
  • die lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt,
  • bei der eine Krankenhausbehandlung im Sinne des § 39 SGB V nicht erforderlich ist.

Darüber hinaus ist der Wunsch des betreffenden Menschen entscheidend für eine Aufnahme im Hospiz.

Aufnahmeformalitäten im Hospiz Sankt Katharina

  • Voranfrage / Voranmeldung
  • Informationsgespräch / Hospizbesichtigung
  • Gespräch mit dem betreffenden Menschen
  • Feststellung der Hospiznotwendigkeit durch den Arzt (Formular hier downloaden)
  • Beantragung der Kostenübernahme (meist durch Sozialdienste der Krankenhäuser oder Angehörige)
  • Beantragung der Pflegestufe
  • Fax-Sendung der Unterlagen ins Hospiz     
  • Antragsunterlagen für Kranken- und Pflegekasse zur Kenntnisnahme
  • Letzter oder vorläufiger Entlassungsbericht zur Kenntnisnahme
  • Kostenzusage
  • Terminabsprachen mit dem Hospiz bzgl. Aufnahme