Aufnahme
Aufnahmekriterien im Hospiz Sankt Katharina
Laut Rahmenvereinbarung nach § 39a Satz 4 SGB V ist Grundvoraussetzung für die Aufnahme in eine stationäre Hospizeinrichtung, dass der Patient an einer Erkrankung leidet,
- die fortschreitend verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat,
- bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativ-medizinische Behandlung notwendig oder vom Patienten erwünscht ist,
- die lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt,
- bei der eine Krankenhausbehandlung im Sinne des § 39 SGB V nicht erforderlich ist.
Darüber hinaus ist der Wunsch des betreffenden Menschen entscheidend für eine Aufnahme im Hospiz.
Aufnahmeformalitäten im Hospiz Sankt Katharina
- Voranfrage / Voranmeldung
- Informationsgespräch / Hospizbesichtigung
- Gespräch mit dem betreffenden Menschen
- Feststellung der Hospiznotwendigkeit durch den Arzt (Formular hier downloaden)
- Beantragung der Kostenübernahme (meist durch Sozialdienste der Krankenhäuser oder Angehörige)
- Beantragung der Pflegestufe
- Fax-Sendung der Unterlagen ins Hospiz
- Antragsunterlagen für Kranken- und Pflegekasse zur Kenntnisnahme
- Letzter oder vorläufiger Entlassungsbericht zur Kenntnisnahme
- Kostenzusage
- Terminabsprachen mit dem Hospiz bzgl. Aufnahme